Pflegehilfsmittel

Pflegebox beantragen – Pflegehilfsmittel bis zu 42 € monatlich sichern

Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel & Pflegebox

meinPflegeset – ein Service von Praxis Partner

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch unterstützen Pflegebedürftige und pflegende Angehörige im Alltag. Dazu gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Schutzschürzen, die regelmäßig in der häuslichen Pflege benötigt werden.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1–5 können diese Produkte unter bestimmten Voraussetzungen über die Pflegekasse erhalten – mit einer Kostenübernahme von bis zu 42 € monatlich gemäß § 40 SGB XI.*

Mit meinPflegeset, einem Service von Praxis Partner, können Sie Ihre Pflegebox bzw. Pflegehilfsmittelbox einfach beantragen und sich regelmäßig Pflegehilfsmittel nach Hause liefern lassen. Das Pflegepaket unterstützt Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1–5 und ihre Angehörigen bei der häuslichen Pflege.

So wird die Versorgung im Pflegealltag einfacher, planbarer und komfortabler.

Ihre Vorteile mit meinPflegeset (Pflegebox)

Mit meinPflegeset profitieren Sie von:

  • Pflegehilfsmitteln bis zu 42 € monatlich gemäß § 40 SGB XI*
  • Pflegebox für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1–5
  • monatlicher Versorgung mit Pflegehilfsmitteln
  • regelmäßiger Lieferung von Pflegehilfsmitteln nach Hause
  • Unterstützung bei der Beantragung
  • einfache Beantragung der Pflegehilfsmittelbox
  • kein Rezept vom Arzt erforderlich
  • flexible Zusammenstellung passend zum Bedarf
  • Pflegepaket für die häusliche Pflege
  • geeignet für die häusliche Pflege durch Angehörige

Was ist eine Pflegebox bzw. Pflegehilfsmittelbox?

Eine Pflegebox (auch Pflegehilfsmittelbox oder Pflegepaket genannt) ist eine regelmäßige Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch für die häusliche Pflege.

Typische Produkte sind:

  • Einmalhandschuhe
  • Flächen- und Händedesinfektion
  • Bettschutzeinlagen
  • Schutzschürzen
  • weitere Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Die Pflegebox unterstützt dabei, die häusliche Pflege hygienischer, sicherer und einfacher zu gestalten. Gleichzeitig erhalten pflegende Angehörige regelmäßig die benötigten Produkte für den Pflegealltag.

Wer hat Anspruch auf eine Pflegebox bei Pflegegrad 1–5?

Ein Anspruch besteht grundsätzlich, wenn:

  • ein Pflegegrad (1–5) vorliegt
  • die Pflege zu Hause erfolgt
  • ein entsprechender Bedarf an Pflegehilfsmitteln besteht*

Die Pflegekasse kann die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 € monatlich übernehmen.

Pflegebox oder Pflegepaket beantragen – so funktioniert es

Die Beantragung einer Pflegebox für Pflegebedürftige mit Pflegegrad erfolgt in wenigen Schritten:

  1. Antrag ausfüllen
  2. Prüfung durch die Pflegekasse
  3. Regelmäßige Versorgung mit Pflegehilfsmitteln nach Hause

Nach erfolgreicher Genehmigung durch die Pflegekasse erhalten Sie die benötigten Pflegehilfsmittel regelmäßig nach Hause geliefert.

Unser Service unterstützt bei der Abwicklung und erleichtert die Organisation der Pflegeversorgung.

Zu meinPflegeset

Häufige Fragen zu Pflegebox & Pflegehilfsmitteln

Übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Pflegebox?
Die Pflegekasse kann unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 € monatlich übernehmen.*

Was ist der Unterschied zwischen Pflegebox und Pflegepaket?
Die Begriffe werden häufig synonym verwendet und beschreiben die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln für die häusliche Pflege.

Wer kann eine Pflegebox beantragen?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1–5, die zu Hause gepflegt werden und einen entsprechenden Bedarf haben.*

Wie erhalte ich Pflegehilfsmittel nach Hause?
Mit einer genehmigten Pflegebox bzw. Pflegehilfsmittelbox werden die benötigten Pflegehilfsmittel regelmäßig an die gewünschte Adresse geliefert.

Ist eine Pflegebox für jeden Pflegegrad möglich?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1–5 können unter bestimmten Voraussetzungen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch über die Pflegekasse erhalten.*

Was enthält ein Pflegepaket für die häusliche Pflege?
Ein Pflegepaket kann je nach Bedarf beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und Schutzschürzen enthalten.

Braucht man ein Rezept für Pflegehilfsmittel?
Nein, für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist in der Regel kein ärztliches Rezept erforderlich.

* Setzt einen entsprechenden Bedarf laut § 40 Absatz 2 SGB XI und die Notwendigkeit im Einzelfall voraus. Privatpatient*innen gehen in Vorleistung und beantragen die Erstattung der Kosten des meinPflegesets bei ihrer Pflegekasse selbst.