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B. Braun

Isotone Kochsalzlösung 0,9 %, 500 ml

Isotone Kochsalzlösung 0,9 %, 500 ml

Artikelnummer: 304130

Herstellernr.: 3200950

PZN: 08609255

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Arzneimittel: Abgabe nur an Apotheken, Großhändler, Ärzte und Krankenhäuser *

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Produktbeschreibung Isotone Kochsalzlösung 0,9 %, 500 ml

Sprechstundenbedarf: bedingt abrechenbar

  • Beschreibung: Isotone Kochsalzlösung 0,9 %
  • Inhalt: 500 ml

Arzneimittel vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen!

Ecoflac® Plus Flaschen | Inhalt: 500 ml

Pflichttext:

Isotone Kochsalzlösung 0,9% B.Braun Zusammensetzung: 1000 ml Infusionslösung enthalten: Natriumchlorid 9,0 g, Elektrolyte, Natrium 154 mmol/l, Chlorid 154 mmol/l. Anwendungsgebiete: Flüssigkeits‐ und Elektrolytsubstitution bei hypochlorämischer Alkalose, Chloridverluste, kurzfristiger intravasaler Volumenersatz, Hypotone Dehydratation, Isotone Dehydratation, Trägerlösung für Elektrolytkonzentrate und kompatible Medikamente, zur Wundbehandlung und zur Befeuchtung von Tüchern und Verbänden. Gegenanzeigen: Isotone Kochsalz-Lösung 0,9 % Braun darf nicht angewendet werden bei Hyperhydratationszuständen. Nebenwirkungen: Bei der Anwendung kann es zu Hypernatriämie und Hyperchlorämie kommen. Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen: Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen‐Risiko‐Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung über Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Abt. Pharmakovigilanz, Kurt-Georg-Kiesinger Allee 3, D53175 Bonn, Website: http://www.bfarm.de anzuzeigen. Stand der Informationen: 06.2014. Pharmazeutischer Unternehmer: B. Braun Melsungen AG, Carl‐Braun‐Straße 1, 34212 Melsungen
*Nach §6 AMHandelsV ist die Abgabe nur an Apotheken und Einrichtungen, die über eine Erlaubnis nach §13 oder §52a AMG verfügen, zulässig. Zusätzlich zu Apotheken und Einrichtungen mit Erlaubnis können die Arzneimittel nach §47 AMG an Krankenhäuser und Ärzte ausgeliefert werden.